Ingenieur Büro Lang
Arbeits-, Sicherheits- & Umweltschutz
Königsgraben 4, 35789 Weilmünster
Tel.: 0177 4598 335
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Betriebsbegehung mit einer Sicherheitsfachkraft ist notwendig

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch die Sicherheitsfachkraft sind ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Gefahren und Gefährdungen können dadurch rechtzeitig erkannt und miminiert werden.

Durch die Betriebsbegehung entsteht ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen vor Ort. Eine regelmäßige Begehungen ist unumgänglich und Voraussetzung um Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundiert beraten zu können.

Der Gesetzgeber hat das erkannt und in §10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert. Hier werden ausdrücklich Betriebsbegehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt gefordert. Der Begehungsbericht ist eine Grundlage um notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Wir führen Betriebsbegehungen im Hinblick auf die geforderten Arbeitsschutzauflagen durch und Erstellen anschließend einen ausführlichen Bericht mit Vorschlägen für die Umsetzung der evtl. erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Ein sehr wichtiger Bestandteil hierbei ist es, die gesetzlich notwendigen Maßnahmen zu definieren und mit den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens in Einklang zu bringen.

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